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05Jan

Vorratsdatenspeicherung, Nacktscanner & Co: Verteidigen wir unsere Bürgerrechte!

2009-05-21-um-08-43-53

Egal ob auf nationaler, europäischer und globaler Ebene, egal welche der jüngsten Vorstöße namens Vorratsdatenspeicherung, SWIFT, ACTA, Nacktscanner oder Netzsperren: Wir befinden uns seit rd. zehn Jahren mitten in einem Prozess der kontinuierlichen, unhinterfragten Einschränkung der Bürgerrechte und des Datenschutzes, dessen Ausmaß leider erst von wenigen BeobachterInnen erkannt wird…

Angesichts der via Massenmedien ins Wohnzimmer transportierten Kriminalitätsanstiege und Terrorakte wird der Bevölkerung mit diesen Maßnahmen ein künstliches Sicherheitsgefühl vermittelt, das von Überwachungskameras bis Nacktscanner keinen Statistiken standhält. Denn solange wie im Fall des vermeintlichen Detroit-Attentäters die Ursachen primär im menschlichen Versagen zu suchen sind, werden technische Änderungen und weitere Einschränkungen nichts bringen.

Vielmehr führt die Sammelwut privater Daten durch Regierungsbehörden aufgrund fahrlässigen Umgangs zu immer mehr Datenskandalen gerade in den Vorreiterländern Großbritannien und Deutschland. Außerdem wird mittels zusätzlicher Überwachungstechnologien (gerade im Internet) ein gefährlicher Vorschub für die Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit geleistet. Der Staat wird auch hierzulande angesichts von Datenschutzgesetznovelle und Vorratsdatenspeicherung zum Präventivstaat, der grundsätzlich alle BürgerInnen krimineller Delikte verdächtigt und deshalb deren Daten speichert.

Egal ob SMS-Nachrichten, E-Mails, Telefonanrufe oder Websitenbesuche: Während kriminelle Organisationen ohnedies geschickt genug sind um der Überwachung zu entgehen, wird der normal kommunizierende Bürger vor dem Staat zum gläsernen Bürger, der unbegründeter und unwissentlicher Überwachung ausgeliefert wird. Wie die Erfahrungen aus anderen Ländern oder zuletzt beim Sicherheitspolizeigesetz zeigen, wird auch bei der Vorratsdatenspeicherung der unkontrollierten Datensammlung und dem Missbrauch bei der Überwachung Tür und Tor geöffnet werden.

Aus der Unschuldsvermutung wird somit ein Generalverdacht, der die rechtsstaatlichen Grundsätze unserer demokratischen Gesellschaft untergräbt und Europa um Jahrzehnte zurückkatapultiert, wie Hans Zeger feststellt: “Erstmals seit Ende des DDR-Regimes wird in Europa die vorbeugende Datensammlung aller Bürger zu ausschließlich sicherheitspolitischen Zwecken installiert.” Und wenn die Daten schonmal systematisch erhoben sind, so werden die Verwendungszwecke und Aufbewahrungsfristen eher kontinuierlich erweitert als eingeschränkt werden.

Das Muster ist bekannt: Österreich liefert sich bei der Vorratsdatenspeicherung schlussendlich den Beschlüssen der EU aus anstatt europäischer Vorreiter gegen diese Überwachungsmaßnahmen zu werden. Und die mit dem Beschluss des Stockholmer Programms oder dem Videoüberwachungsprojekt Indect endgültig zum Präventivstaat nach US-Vorbild verkommene EU wird diese Daten früher oder später ebenso an die USA weitergeben, wie sie es auch bei den Flugdaten oder im Bereich der Bankdaten im Zuge des SWIFT-Abkommens beschließt. Man liefert sich also dem Kontrollwahn der USA aus, die seit 9/11 die globale Einschränkung der Bürgerrechte massiv vorantreiben.

Nach dem unlängst auch vom deutschen Bundeskriminalamt scharf kritisierten SWIFT-Abkommen steht nun das nicht minder kritisierte ACTA-Abkommen vor der Tür, bei dem die USA mit Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit dem Rest der Welt verschärfte Copyrightgesetze samt rigiden Überwachungs- und Sanktionsmaßnahmen durch die Internetprovider aufzwingen wollen. Vor allem die geplante Haftung der Internetprovider würde hier wohl zu notwendigen Internetsperren/-filtern führen.

Während dem Europäischen Parlament und den NGOs der Zugang zu den ACTA Verhandlungsdokumenten verwehrt wird, geben die in den ACTA Advisory Committees präsenten amerikanischen Pharma- und Medienriesen die Richtung vor: Ein illegales MP3 auf dem am Flughafen durchsuchten iPod oder ein illegaler Ausschnitt eines aktuellen Kinofilms im eigenen Blog und schon ist man möglichen Überwachungs- und Sanktionsmaßnahmen ausgeliefert.

Und sind im Internet diese technologischen und gesetzlichen Überwachungsmöglichkeiten durch die Regierungen erst einmal implementiert, so scheint das Zensurvorbild China nicht mehr weit weg: Dort wird übrigens gerade der Kampf gegen sexuelle Inhalte als Vorwand hergenommen, um soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter massiv einzuschränken. Meinungs- und Versammlungsfreiheit adé!

Ich komme abschließend zurück auf das aktuelle Thema Nacktscanner: Ohne wirklicher politischer und öffentlicher Debatte wird hier wieder einmal ein Vorfall zum Anlass genommen, um eine Maßnahme trotz Bedenken in den Bereichen Bürgerrechte, Datenschutz und Menschenwürde durchzupeitschen. Schnell werden neue, unterstützende Forschungsergebnisse präsentiert und Bedenken über die Wirksamkeit und Gesundheitsgefährdung ignoriert, damit einem weiteren Mosaikteilchen in der rapiden Entwicklung zum globalen Überwachungsstaat nichts mehr im Weg steht.

Wie sehr die Sicherheitshysterie bereits unsere Demokratie beschädigt hat, zeigt sich in diesem Fall wenn selbst Maßnahmen mit massiven Verletzungen der Persönlichkeitsrechte im Namen der Sicherheit keine kollektive Empörung mehr hervorrufen: So stellten die USA kürzlich alle Reisende aus 14 sogenannten “terrorverdächtigen Ländern” unter Generalverdacht und unterzogen diese schärferen Kontrollen. Dabei widerspricht eine solche Ungleichbehandlung aufgrund der nationalen Herkunft dem egalitären Wesen der Menschenrechte.

Egal ob SWIFT, ACTA, Vorratsdatenspeicherung, Nacktscanner oder andere Entwicklungen: Die Bürgerrechte, für die unsere Gesellschaft jahrzehntelang kämpfen musste, wurden innerhalb von knapp zehn Jahren massiv eingeschränkt. Bevor dieser Prozess rückgängig gemacht werden kann, muss er zuerst einmal mühevoll gestoppt werden. Dafür gilt es die Sicherheitsmythen zu entkräften, die Menschen über die Einschnitte in ihre Privatsphäre zu informieren, Missbrauch aufzuzeigen und die Bedeutung der Bürgerrechte und des Datenschutzes in der Öffentlichkeit zu thematisieren!

In diesem Sinne sei daher noch auf eine Veranstaltung der ARGE Daten am 12. Jänner und auf eine unterstützenswerte Petition des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung hingewiesen.

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Verfasst am 05.01.2010 um 1:13 Uhr von Andreas Lindinger mit den Stichworten , , , , , , , , , , , , , , , , , , , .
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Kommentare

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